Führerscheinklassen die in unserer Fahrschule ausgebildet werden
Klasse B
Mindestalter : 18 Jahre (Land Brandenburg B17)
PKW´s und LKW´s mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3500 Kg. max. 8 Sitzplätze + Fahrersitz. Hinter diesen Fahrzeugen darf ein Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse von höchstens 750 Kg. mitgeführt werden.
Klasse B96
Mindestalter: 18 Jahre (B17)
Fahrzeugkombination Klasse B (mit Anhänger über 750 Kg) zulässigen Gesamtmasse max. 4250 kg.
Klassse BE
Mindestalter: 18 Jahre (B17)
Fahrzeugkombination, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen und die als Kombination nicht unter B fallen. Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf 3500 Kg nicht überschreiten.
Klasse A
Mindestalter: 24 Jahre (oder 2 jähriger Besitz Klasse A2 nach praktischer Aufstiegsprüfung)
Alle Krafträder / Zweiräder, auch mit Beiwagen - mit einem Hubraum von mehr als 50ccm oder der Bauart bedingten Höchstgeschwindikeit von mehr als 45 km/h.
Klasse A2
Mindestalter: 18 Jahre
Alle Krafträder / Zweiräder, auch mit Beiwagen - mit einem Hubraum mehr als 50ccm oder mit einer von der Bauart bedingten Höchstgeschwindikeit von mehr als 45 km/h beschränkt auf eine Nennleistung von 35 KW und einem Verhältnis von Leistung / Leergewicht von nicht mehr als 0,2 KW / Kg
Klasse A1
Mindestalter: 16 Jahre
Leichtkrafträder der Klasse A mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer Nennleistung von nicht mehr als 15 KW.
Klasse AM
Mindestalter: 16 Jahre
Kleinkrafträder, Dreirädrige Kleinkrafträder oder Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindikeit von nicht mehr als 45km/h , einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm und einer max. Leistung von 4 KW.
Klasse L
Mindestalter: 16 Jahre
Zugmaschinen, die nach Ihrer Bauart für die Verwendung für Land- oder Forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden. Mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 32 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern wenn Sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden.
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.
Klasse Mofa
Mindestalter: 15 Jahre / 16 Jahre bei Mitnahme eines Kindes unter 7 Jahre
Einspurige, Einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor auch ohne Tretkurbel wenn Ihre Bauart Gewähr dafür bietet das die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt und der Hubraum 50ccm nicht übersteigt.
Eine theoretische Prüfung ist bei BE oder bei Erweiterung der Klasse A1 zur A2 oder A2 zur A nicht erforderlich . In allen Klassen außer L und Mofa müssen praktische Prüfungen absolviert werden.
Die theoretische Prüfung darf 3 Monate, die praktische Prüfung 1 Monat vor erreichen des Mindestalters absolviert werden.
Unser Team freut sich auf Dich.