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Der praktische Fahrunterricht wird auf modernsten Fahrzeugen nach Lehrplan durchgeführt.

 Die Fahrtermine können flexibel mit dem Fahrlehrer vereinbart werden. 

  Bei der Führerscheinklasse B sind als Pflichtstunden vorgeschrieben:

5 x 45 min. Überlandfahrten

4 x 45 min. Autobahnbahnfahrten

3 x 45 min. Dämmerungs- / Dunkelheitsfahrten

 

Klasse BE

3 x 45 min. Überlandfahrten

1 x 45 min. Autobahnfahrten

1 x 45 min. Dämmerungs- / Dunkelheitsfahrten

 

Klasse A, A2, A1 

5 x 45 min. Überlandfahrten

4 x 45 min. Autobahnfahrten

3 x 45 min. Dämmerungs- / Dunkelheitsfahrten

Bei Erweiterungen nach zweijährigem Besitz der Klasse A1 auf A2 oder A2 auf A sind keine Pflichtstunden vorgeschrieben. 

Bei Erweiterungen vorher, oder A1 auf A

3x 45 min. Uberlandfahrten

2x 45 min. Autobahnfahrten

1x 45 min. Dämmerungs- /Dunkelheitsfahrten 

Die gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtstunden sind erst zum Ende der Ausbildung durchzuführen.

Die Anzahl der Übungsstunden hängt auch von Dir und deinen Fähigkeiten ab.

Eine Mindestanzahl von Übungsstunden gibt es nicht. Der Fahrlehrer darf Dich jedoch erst zur Prüfung zulassen, wenn Du die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse besitzt, ein Kraftfahrzeug auch in schwierigen Situationen sicher zu führen.

Bei uns bist Du gut aufgehoben und das Autofahren wird das reinste Vergnügen!